363
455/34
Ew. Kgl.
Maj.
statte den unterthänigst schuldigsten Dank ab daß

35
AllerHöchstdieselben mir den Bericht des Hiesigen
Magistrat
s wegen der
Curatel

S. 456
meines Bruders zu
communici
ren geruhet,
und da mir da
wobey mir

2
allergnädigst aufgegeben worden 1.) auf die darinn angeführte Umstände

3
mich hinlängl. zu erklären und

4
2.) besonders anzuzeigen, ob und auf was Art ich eine tüchtige

5
Mannesperson, die meinem Bruder beständig zu
assisti
ren vermögend wäre, zu

6
choisi
ren gemeint
sey
und

7
3.) hiernächst auch nachzuweisen, wo und welchergestalt meines Bruders

8
Vermögen versichert und
placi
ret sey.

9
Diesem allerhöchsten Befehl zur pflichtschuldigsten Folge zeige gantz

10
gehorsamst
unterthänigst an, daß es zwar allerdings se Richtigkeit hat,

11
daß ich einen Theil des Tages bey dem
Accise Directorio
meine Geschäfte

12
abwarten muß und nicht zu jeder Zeit zu Hause seyn kann; gleichwol scheint

13
nach meiner unvorgreifl. Einsicht dies mit der Hauptfrage: ob ich
Curator

14
von meinem Bruder zu seyn
kann
im stande bin, noch garkeine Verbindung

15
zu haben, sintemalen, wenn er gl. nicht in meinem Hause bleiben sollte, ich

16
dennoch immer sein
Curator
seyn könnte, auch der neu
constitui
rte
Curator

17
Advocat Gunthel
ebenfalls nicht im stande ist
um so weniger meinen

18
Bruder
in sein Haus
auf
zu
nehmen kann da er mit keinem Hause
possessioni
rt

19
ist. Hiernächst werden Ew Kgl.
Maj.
aller
höchst abzunehmen
gnädigst zu

20
erwegen geruhen, daß die Gemüthsumstände meines Bruders gar nicht so

21
beschaffen sind, daß sie durch den Umgang gebeßert werden können
und

22
da sein Uebel bereits 10 Jahr alt, ist leicht zu erachten, daß man es an

23
dergl. Versuchen auf dem Lande so wohl als in der Stadt es nicht hat

24
fehlen laßen
wie ich denn gewißenhaft versichern kann, daß noch zu

25
Lebzeiten meines verstorbnen Vatern deshalb alle nur mögl.
Mittel vorgekehrt

26
worden v er
Versuche so wohl in der Stadt als auf dem Lande ohne den

27
geringsten vortheilhaften Erfolg angestellt worden. Es ist hiernächst gantz

28
falsch, daß ich nur eine einzige Magd in meinem Hause habe, und kann

29
vielmehr versichern, daß ich außer meiner Dienstbotin bereits über Jahr und Tag

30
eine besondere Wärterin für meinen Bruder gehalten, welches um so mehr

31
hinlängl. gewesen, da mein unglückl. Bruder gar nicht zu Ausbrüchen geneigt

32
sondern
sein Uebel
mehr
für eine
einen stumpf v
stupide
und Person

33
zu halten
zu erkennen wie auch der in dem Bericht des
Magistrat
s angeführte

34
und bereits im
August
des verfloßnen Jahrs sich zugetragene Vorfall
gar

35
nicht mit den geringsten Merkmalen einer Wuth verknüpft gewesen, sondern

36
theils von einer Verstopfung des Leibes hergekommen theils von der eben

37
damals veränderten Wohnung, die ich eben bezogen hatte und mit deren

S. 457
Einrichtung man
eben
beschäftigt gewesen, daß man wegen der damit

2
verknüpften Unruhe nicht die Hausthüre genau genung beobachtet, welche

3
Umstände sich auch der genausten Beobachtung ereignen können und selbst bey

4
Hospitälern vorfallen. Ich habe auch sogl. den Vorfall
quaest.
dem

5
Kriegsrath Hindersinn selbst
referi
ret, der aber nicht eher als jetzt davon einen

6
Gebrauch gegen mich zu machen vermeynt. Uebrigens hab ich alle mögl.

7
Hülfsmittel dabey angewandt und nicht nur einen
Medicum
und
Chirurgum

8
sondern auch einige Wochen einen besondern
Hüter und
Wärter für ihn

9
gehalten, den ich nicht eher als nach dem Gutachten
ersterer
der Aertzte

10
abgeschaft, aber eben hiedurch bewogen worden, eine eben
so treue als

11
sorgfältige
beständige Wärterin blos für ihn und zu seinen Bedürfnißen

12
anzunehmen. So wie nun damals die Ausschweifung meines Bruders in keiner

13
eigentl. Wuth bestanden: so kann ich auch auf das theuerste versichern, daß

14
ihm niemals seitdem dergl. mehr angewandelt, sondern sein gantzes Uebel in

15
einer gänzl. Unthätigkeit und
Unempfindl.
Fühllosigkeit besteht, wobey auf

16
keinerley Weise eine tüchtige Mannesperson nöthig, sondern würde

17
eigentlicher
eine Weibsperson besonders der Reinlichkeit wegen
erfordert wird

18
von beßerm Erfolge seyn
wie denn
. Aller vernünftige Umgang ist ihm

19
dabey gantzl. zur Last, indem man die meiste Zeit Mühe hat ein vernehml. Ja

20
oder Nein ihm auszuholen und er alles mit der größten Gleichgiltigkeit

21
ansieht, wodurch seiner Ruhe oder seinem Eigensinn kein Eintrag geschieht.

22
Bey welchen Umständen die Bestellung einer besondern tüchtigen

23
Mannspersonen ihm zu nichts dienen, sondern im Gegentheil darum eher

24
nachtheilig werden dürfte, weil überhaupt jede Veränderung theils seiner Lage

25
theils der Menschen die um ihn sind, in ihn einen wiedrigen Einfluß zu haben

26
scheint; inzwischen würde schon für mich nicht unterlaßen nicht nur 1 sondern

27
auch mehrere Mannspersonen im Nothfall zu halten. Uebrigens ist mein

28
Bruder kein so junger Mensch mehr, und bereits 36 Jahr und ohngeachtet

29
es
notori
sch gewesen, daß er bereits 1760 einen sehr beqvemen v einträgl.

30
Schuldienst in Riga eben dieser Krankheit wegen hat niederlegen müßen, so

31
wurde
er
ihm dennoch durch ein sehr mislungenes Vertrauen
abermals zu

32
ein
em
neu
en
er Schuldienst hier aufgelegt, bey dem man
ihm
weit

33
stärkere
mehrere und das
Publicum
dringender
ang
interessi
rende

34
Ausbrüche seiner Störung und gäntzl. Unfähigkeit so lange nachgesehen, bis das

35
Uebel aufs höchste gekommen
war
und
in
zu einer gäntzl.
Lethargie

36
und Blödsinnigkeit
Lethargiam
der Gemüths und Leibeskräfte

37
ausgeschlagen.

S. 458
Was endl. die Nachweisung des Vermögens von meinem Bruder

2
anbelangt so habe solche anschlüßl. beygefügt, woraus völlig erhellen wird, daß

3
sein Vermögen nicht allein gantz gesichert ist, sondern ich auch selbst
m
ein

4
väterl. Erbtheil zu erhalten sucht ungeschmälert
Vermögen besitze, welches

5
ihm als meinem
Curando
immer verhaftet bleiben kann.

6
Aus allen diesen werden Ew Kgl.
Maj.
Selbst des mehreren zu ersehen

7
geruhen, daß ein Hiesiger
Magistrat
nur durch die
Instigation
übelgesinnter

8
Leute zu derjenigen Kränkung, die mir hiedurch verursacht wird, gebracht

9
worden. Ich weiß besonders dieselbe keinem so sehr Schuld zu geben als dem

10
jetzigen Altstädtschen Bader
Nuppenau,
der, ob er gl. unser Verwandter und

11
von Seiten meiner Eltern besonders aber meines seel. Vaters viel Guts

12
genoßen,
der
welcher ihm nicht nur die Altstädtsche Badstube zu seinen

13
Lebzeiten
abgeb
abgegeben sondern auch die dazu gehörige
Instrumente

14
v einen ansehnl. Theil von
Meublen
für einen gantz billigen Preis überlaßen,

15
dennoch bis
dato
die eben an meinen unglückl. Bruder gemäs dem väterl.

16
Inventario
und der
Curatel
Rechnung schuldig gewesene 2000 fl. unsers

17
Urgi
rens ohngeachtet noch nicht völlig ausgezahlt sondern annoch 1000 fl.

18
auf einen Wechsel Rest geblieben, welche Post da sie mir gantz unsicher

19
geschienen
Nuppenau
er
sie auch wirkl.
in termino solutionis
als den 14
Junii

20
c.
nicht zu entrichten im stande gewesen ich allerdings durch eine

21
veranstaltende Einklage beyzutreiben gesucht.
wodurch
Ob nun gl.
Nuppenau

22
aber bewogen worden
Gelegenheit gefunden sich die
Caution
des Kr.raths

23
und OberbürgerMsters Hindersinn
selbst
zu verschaffen als
wodurch

24
weßhalb ich die Wechselklage gehoben: und
weil das Geld
in termino
des

25
Wechsels neml. den 14
Junii a. c.
nicht bezahlt ist, sich meiner ferneren

26
Erinnerungen durch dies Mittel zu entledigen gesucht, daß er
so ist es

27
sich sehr leicht vorzustellen, daß er auf Mittel bedacht gewesen mich von

28
der
Administration
des Vermögens meines Bruders ab- und solche auf

29
einen andern zu bringen
gesucht
, mit dem er vielleicht beßer dabey

30
fortzukommen vermeint. Dieses ist auch vermuthl. die Ursache, wodurch der

31
Kriegsrath und
Pupillaris
Hindersinn bewogen worden mich bey
bey

32
insinui
rung des von Ew. Kgl.
Maj.
unterm 26
Julii
abgelaßenen
Rescripts

33
auf eine höchst
schnöde und
beleidigende Art zu begegnen, so daß ich mich

34
scheuen muß vor einer Person, die an sich mein Vorgesetzter nicht ist, mich

35
künfftig einzufinden, um nicht dadurch zu unschickl. Wiederworten gebracht

36
zu werden.

37
Dieser besondere Umstand veranlaßet mich Ew. Kgl.
Maj.
bey dieser

S. 459
Gelegenheit in tiefster Unterthänigkeit zu bitten diese gantze
Curatel
doch
von

2
dem
dirigi
renden Burgermeisterl. Amt gäntzl. abzuziehen,
und
als welches

3
mein neues tief unterthäniges Gesuch ich annoch mit folgenden Gründen zu

4
unterstützen berechtigt bin. Mein unglückl. Bruder ist ein wirkl.
civis

5
Academicus
und es ist bekannt, daß auch Städtsche Schul
Collegen,
wenn sie gleich

6
dieses Amt erhalten, doch dadurch von diesem
foro privilegiato
nicht

7
abkommen, sondern auf daßelbe sich jederzeit beziehen können, wie denn auch

8
selbst, nachdem der jetzige Aufenthalt meines Bruders auf dem Dragheim

9
die
Direction
dieser
Curatel
auf alle Fälle nicht unter das
dirigi
rende

10
Bürgermeisterl. Amt sondern unter das
assisti
rende Tragheimsche
Pupillen
Amt

11
gehören würde.
Ich würde es mir auch ungemein gern gefallen laßen und

12
es sehr gerne sehen
Uebrigens würde es mir zu einer gantz besondern

13
Satisfaction
und vorzügl. Kgl. Gnade anrechnen, wenn Ew Kgl.
Maj.
geruhen

14
wollten diese
Curatel
entweder unmittelbar unter Dero hohes
Pupillen

15
Collegium
zu nehmen oder sie unter das Oberburggräfl. Amt als mein

16
jetziges
forum
zu setzen.

17
So wie
ich
Ew Kgl
Maj.
bitte
auf das aller
submisse
ste
supplici
re

18
auf dies mein letztes Gesuch gnädige
Reflexion
zu machen, zumalen ich

19
mich hiedurch nochmals
mich auch in diesem meinen letzten Gesuch

20
allergnädigst zu erhören, so
submitti
re mich wiederholentl. so viel
Obligationes

21
als
das
Vermögen meines Bruders ausmacht, nicht nur
ad depositum
zu

22
laßen, sondern auch überhaupt für seine Person alle mögl. Sorgfalt

23
anzuwenden, als wozu mich ohnedem mein Blut und brüderl. Neigung verbindet

24
und hinzieht. Ich ersterbe mit der grösten
Devotion
Unterwürfigkeit und

25
Treue

26
Ew. Kgl.
Maj.
allerunterthänigster Knecht


27
Allerunterthänigstes wiederholentl. Gesuch des innenbenannten

28
Supplicant
en ihm die
Curatel
über sn blödsinnigen Bruder allergnädigst

29
angedeyen zu laßen und diese
Curatel
sache
von
aus angeführten
erhebl.

30
beträchtl. Ursachen vom
dirigir
enden bürgermstrl. Amte abzuziehen.


31
Entwürfe für die Beilagen und Vermögensnachweise:

32
Nachweisung von dem Vermögen

33
meines jüngeren Bruders
Joh Cst. Hamann.

34
Gemäß dem über unsern väterl. Nachlaß aufgenommenen
Inventario

35
und
annecti
rten
Curatel
Rechnung vom
Sept
1767, so allenfalls

S. 460
produci
re
n
t werden kann
bestand
das gesammte Vermögen meines

2
Bruders in — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — 10,025 fl. – 3.

3
 welches dazumal in folgenden Posten bestanden:

4
1.) die Hälfte des
Hartung
schen
Capital
s – –
  3000 fl.

5
2.)
Obligation
des HE
Dan. Bernhard

6
Engelmann
  1000

7
3.
Obligatio ingrossata
des Schumachers

8
Joh. Meyer
über
oder nachherigen

9
aquirenten-Gallwitz
über
   800

10
4.
Obligatio ingrossata
des Fleischhauers

11
Joh. Georg. Schön
– – –
  1000

12
5. Aus dem
loco obligationis ingrossi
rten

13
Contract
des Fleischhauers
Johann Andr.

14
Schoen
   500

15
6.
Obligation
des Wundartztes HE

16
Nuppenau
über
  1700

17
7. Von demselben
ex Cambio
– – –
   300

18
8. An
Auctions Resten
so noch beygetrieben
   265 : – : –

19
9. baar in
Cassa
welche auf sichere

20
Ingrossation
auszuthun seyn – –
  1460 : – : 3. 

21
10,025 : – : 3.


22
Dieses Vermögen ist zugl. mit meinem laut
Inventario
gegen 4000 fl.

23
bestehenden
paterno
immer bisher zusammen
administri
rt und die davon

24
fallende
gemei
Interessen
nebst meinem Verdienst jederzeit zu unserer

25
seit Michaelis 1767 errichteten gemeinschaftl. Haushaltung Bedürfnißen

26
und Ausgaben derselben
destini
rt gewesen. Indeßen sind die mehreste

27
vorstehende
Capitalien
durch Aufkündigung der
Debitorum
eingegangen und

28
haben anderweitig
placi
rt werden müßen, woraus folgende neue

29
Schuldbriefe erwachsen, näml.

30
No
1.)
Joh And. Schön
sche
ingrossi
rte
Obligation
von
   500 fl.

31
  noch aus der ersten
Specification.

32
2.)
Nuppenau
sches Anlehn, welches gemäß dem

33
  obigen Verzeichnis bestanden in 2000 fl. so nicht

34
  völlig beygetrieben worden sondern wovon

35
  noch
Rest
geblieben auf einen Wechsel, für den

36
  HE. Kr. Rath Hindersin gut gesagt – – – –
  1000 –

37
3.)
Block
sche
ingrossi
rte
Obligation
von
  2000

S. 461
4.)
Henrici
gerichtl.
cedi
rte
Obligation
  3000

2
5.) Auf ebendieselben Gründe liegen zur gerichtl.

3
  
Berichtigung
Ingrossation
– –
  2000

4
6.)
Gronau
sche
Ingrossation
Obligation
, so

5
  gleichfalls zur gerichtl. Versicherung
parat

6
  lieget
  2000

7
  Von welchen allen neu ausgethanen Posten die

8
  
Documenta produci
ret und künfftig
ad

9
  
depositum
pupillare
gegeben werden können.

10
7.) HE.
Commercien R. Hoyer
Wechsel auf
  3000

11
8.) H
Commerc.
Saturgus
  1000  

12
14,500 fl.


13
Aus diesen
specifi
rten
Credit
Posten
submitti
re mich No 2. bis
No.
6.

14
incl.
welche zusammen 10000 fl. ausmachen sogl. zu
produci
ren, auch solche

15
künftig
ad depositum pupillare
zu geben wodurch also mein Bruder
Johann

16
Christoph Hamann
völlig gesichert wird, auch sich ergiebet daß ich außerdem

17
noch ein Vermögen besitze, wodurch derselbe
sich
bey mir als seinem

18
künftigen
Curatori
gesichert, zu geschweige daß sich der verläumderische

19
Verdacht einer zeitherigen Wirthschaft sich von selbst wiederlegt.

Ein Entwurf des Schreibens an den König. Provenienz: Original verschollen. Letzter bekannter Aufbewahrungsort: Staats- und Universitätsbibliothek Königsberg, Msc. 2552 [Roths Hamanniana], II 86):

509/27
Ew Kgl
Maj.
statte den unterthänigst schuldigsten Dank ab, daß

28
Aller Höchst Dieselben mir den Bericht des Kbgsb.
Magistrats
wegen

29
der
Curatel
ms. Bruders zu
communici
ren geruhet, und da mir

30
dabey Allergnädigst aufgegeben worden, 1.) auf die darinn angeführte

31
Umstände mich hinlängl. zu erklären und 2) besonders anzuzeigen ob

32
und auf was Art ich eine tüchtige Mannsperson, die meinem Bruder

33
beständig zu
assisti
ren vermögend wäre, zu
choisi
ren gemeint sey

34
3) hiernächst auch nachzuweisen wo und welchergestalt meines

35
Bruders Vermögen versichert und
plac
irt sey.

S. 510
Diesem hohen Befehl zur schuldigsten Folge zeige gantz gehorsamst

2
an, daß es zwar allerdings seine Richtigkeit habe, daß ich einen Theil

3
des Tages bey dem
Accise Directorio
meine Geschäfte habe und nicht

4
jederzeit zu Hause seyn kann.
Ich muß aber hierauf
Dagegen scheint

5
nach meiner Einsicht mit der Hauptfrage ob ich
Curator
von meinem

6
Bruder seyn kann noch gar keine Verbindung zu haben, sintemalen

7
dazu daß ich
wenn er gl. nicht in meinem Hause bleiben sollte, ich

8
dennoch immer sein
Curator
seyn kann
bin, noch vor sich nicht

9
gehört ob er in meinem Hause bleiben
soll
oder nicht, wie denn
auch

10
der neue
constitui
rte
Curator Advocat Gunthel
ebenfalls
daßelbe

11
er
nicht im stande ist
zu leisten thut im Stande und noch

12
unverheyrathet ist
in sein Haus aufzunehmen. Hiernächst werden Ew. Kgl.

13
Maj.
aus der beygefügten
Specie facti
zu ersehen geruhen daß die

14
Gemüths Umstände meines Bruders gar nicht so beschaffen sind, daß

15
sie durch den Umgang gebeßert werden könnten. Es ist hiernächst

16
gantz falsch daß ich nur eine einzige Magd in meinem Hause haben

17
sollte, und kann vielmehr versichern, daß ich außer meiner

18
Dienstbotin bereits über Jahr und Tag eine
ausdrückl.
besondere

19
Wärterin für meinen Bruder gehalten welches um so mehr zulängl.

20
gewesen, da nach der beygefügten
Specie facti
mein unglückl. Bruder

21
gar nicht zu Ausbrüchen
inclini
rt sondern mehr für eine
stupide

22
Person zu halten, wie denn auch der in dem Bericht des
Magistrats

23
angeführte Vorfall gar nicht
aus einer Rase
mit Merkmalen einer

24
Wuth verknüpft gewesen sondern theils von
der seiner
unserer eben

25
damals veränderten Lage und Wohnung theils von einer

26
Verstopfung ss Körpers hergekommen und wegen der damit verknüpften

27
Unruhe man
weder
nicht die Hausthür genau gnug beobachtet,

28
welche Umstände
wegen
auch wohl bey der genausten Beobachtung

29
sich doch wohl ereignen können und selbst
bey Er
bey
in

30
Hospitälern vorfallen wie ich denn auch
mit
eben hiedurch bewogen worden,

31
damals
einen besondern Wärter
inn
zu halten, da ich zuvor nach

32
dem Gutachten eines
Medici
und
Feld
Chirurgi
den ersteren Hüter

33
v Wärter als unnöthig abgeschaft. Es ist auch dazumals selbst die

34
Ausschweifung meines Bruders
nich
in keiner eigentl. Wuth

35
bestanden, sondern er sich nur aus dem Hause entfernt und er dadurch

36
für se Person leicht Schaden nehmen können, wogegen auf das

S. 511
theuerste versichern kann daß seit dem ihm niemals dergl. mehr

2
angewandelt, sondern sein gantzes Uebel in einer gäntzl. Unthätigkeit

3
und Unempfindlichkeit, wobey auf keine Weise eine tüchtige

4
Mannsperson nöthig
gewesen
, sondern es
nur völlig an
eigentl. ihm

5
eine
r
Weibsperson
genug,
besonders der Reinlichkeit wegen

6
erfordert wird. Aller vernünftige Umgang ist ihm dabei gäntzl. zur

7
Last, er redet nicht, höret nicht und sieht alles mit der grösten

8
Gleichgiltigkeit an. Bey welchen Umständen also
bey ihm
die Bestellung

9
einer besondern tüchtigen Mannsperson ihm zu nichts dienen sondern

10
ihm vielleicht darum nachtheilig werden dörfte, weil überhaupt jede

11
Veränderung theils seiner Lage theils der Menschen die um ihn sind

12
in ihn einen wiedrigen Einfluß zu haben scheinen, wobey inzwischen

13
schon für mich nicht unterlaßen würde, wofern ich bemerken würde

14
daß es nöthig wäre, ihm nicht nur eine sondern auch mehrere

15
Mannspersonen zu halten. Uebrigens ist mein Bruder von 37 Jahren v kein

16
so junger Mensch mehr, ich habe auch den
einzi damal
Vorfall

17
qu.
dem Kr Rath Hindersinn
referi
rt, der aber nicht eher als jetzt

18
davon einen Gebrauch gegen mich zu machen vermeint.

19
Was endl. die Nachweisung des Vermögens von meinem

20
Bruder anbelangt; so habe solche anschlüßl. beygefügt woraus völlig

21
erhellen wird daß sein Vermögen nicht allein gantz gesichert ist,

22
sondern ich auch selbst noch ein Vermögen besitze, welches ihm als meinem

23
Curando
immer verhafftet bleiben kann.
Aus all

24
Aus allem diesen werden Ihro Kgl.
Maj.
Selbst des Mehreren zu

25
ersehen geruhen daß E Hiesiger
Löbl.
Magistrat
nur durch die

26
Instigation
übelgesinnter Leute zu der Kränkung gebracht worden die

27
mir hiedurch verursacht wird. Ich weiß besonders dieselbe keinem so

28
sehr Schuld zu geben als dem jetzigen Altstädtschen Bader
Nuppenau

29
der
nicht nur
ob er gl. unser Verwandter von Seiten meiner Eltern

30
viel Guts genoßen auch ihm die Altstädtsche Badstube
nebst denen

31
abgegeben v ihm die dazu gehörige
Instrumente
v
Meublen
für

32
ihn
einen gantz geringen Preis überlaßen worden dennoch bis
dato

33
die eben an meinen ungl. Bruder gemäs dem Väterl.
Inventario
und

34
der
Curatel
Rechnung schuldig gewesenen 2000 fl. unsers
Urgi
rens

35
ohngeachtet noch nicht völlig ausgezahlt sondern noch 1000 fl. auf

36
einen Wechsel Rest geblieben, welche Post da sie mir gantz unsicher

S. 512
geschienen ich allerdings beyzutreiben gesucht,
da
wodurch

2
Nuppenau
bewogen worden sich anfangs die
Caution
des Kriegsraths

3
und Ober Bürger Mstrs
Hindersin
selbst zu verschaffen und da

4
derselben ungeachtet das Geld in
termino
des Wechsels näml. den

5
14
Junii a. c.
nicht bezahlt ist, sich meiner fernern Erinnerungen durch

6
dies Mittel
s
zu entledigen gesucht, daß er mich von der

7
Administration
des Vermögens meines Bruder ab
zudringen
und solche

8
auf einen andern zu bringen gesucht, mit dem er vielleicht beßer
zum

9
dabey fortzukommen vermeint. Dieses ist auch vermuthl. die Ursache,

10
wodurch der Kriegsrath und
Ober
Pupillaris Hindersin
bewogen

11
worden mich bey
insinui
rung des von
Ew
Kgl.
Maj.
unterm 26.
Julii

12
abgelaßenen
Rescripts
auf eine rauhe
sehr ungü
und
unanständige

13
sehr beleidigende Art zu begegnen so daß ich mich scheuen muß vor eine

14
Person, die an sich mein Vorgesetzter nicht ist, mich künfftig einzufinden,

15
um nicht dadurch zu unschickl. Wiederworten gebracht zu werden.

16
Dieser besondere Umstand veranlaßt mich Ew. Kgl.
Maj.
in tiefer

17
Unterthänigkeit zu bitten diese gantze
Curatel
doch von dem

18
dirigi
renden Bürgermeister Amte gänzl. abzuziehen
,
. Mein unglückl.

19
Bruder ist ein würkl.
civis academicus
und es ist bekannt, daß auch

20
Schul
Städtsche Schul
Collegen,
wenn sie gl. dieses Amt erhalten

21
doch dadurch von diesem
Foro privilegiato
nicht abkommen, sondern

22
auf daßelbe sich jederzeit beziehen können; wie denn auch selbst

23
nachdem der jetzige Aufenthalt meines Bruders auf dem Tragheim auf

24
alle Fälle
diese
die
Direction
dieser
Curatel
nicht unter das

25
dirigirende Bürgermeisterl. Amt sondern unter das
assisti
rende

26
Tragheimsche
Pupillen
Amt gehören würde. Ich würde es mir auch

27
ungemein gern gefallen laßen und es sehr gern sehen wenn Ew. Kgl.

28
Maj.
geruhen wollten diese
Curatel
entweder unmittelbar unter Dero

29
hohes
Pupillen Collegium
zu nehmen oder sie unter das Obergräfl.

30
Amt als mein jetziges
Forum
zu setzen.

31
Ew. Kgl.
Maj.
bitte auf das aller
submisse
ste auf dies mein letztes

32
Gesuch gnädige
Reflexion
zu machen zumalen ich mich hiedurch

33
nochmals
submitti
re so viel
Obligationes
als das Vermögen meines

34
Brude
r
s ausmacht,
ad depositum pupillare
zu laßen, überhaupt aber

35
für se Person alle mögl. Sorgfalt anzuwenden, als wozu mich ohnedem

36
mein Blut und brüderl. Neigung verbindet und hinziehet. Womit

Provenienz

Druck ZH nach den unpublizierten Druckbogen von 1940. Original verschollen. Letzter bekannter Aufbewahrungsort: Staats- und Universitätsbibliothek Königsberg, Msc. 2552 [Roths Hamanniana], II 86.

Bisherige Drucke

ZH II 455–461, Nr. 363.

Textkritische Anmerkungen

Der Brieftext wurde anhand der überlieferten Quellen (vgl. Provenienz) kritisch geprüft. Notwendige Korrekturen gegenüber dem in ZH gedruckten Text wurden vorgenommen und sind vollständig annotiert. Die in den beiden Auflagen von ZH angehängten Korrekturvorschläge werden vollständig aufgelistet, werden aber nur dann im Text realisiert, sofern diese anhand überlieferter Quellen verifiziert werden konnten.
512/11
Ew
]
Geändert nach Druckbogen 1940; ZH:
Ew.