362
451/25
Ich sehe mich gedrungen meine Noth mit aller der Freymüthigkeit

26
unterzulegen, deren sich ein ehrl. Mann zum Behuf der Gerechtigkeit v Wahrheit

27
nicht schämen darf, besonders wenn er ihr Schwert und ihren Schild gegen

28
die Eingriffe des geistl. v. weltl. Arms nöthig hat. Mein seel. Vater machte

S. 452
ein Testament 1759. worinn er seine beiden Söhne zu
universal
Erben

2
einsetzte
und keine
ohne irgend
we
einige
weite
Legata
als einem von

3
100 fl. an die Armen und von 100 rth an den jetzigen Kirchenrath
Bucholtz,

4
den er wie vor, also auch nachher als sn Beichtvater v gewesenen Lehrmeister

5
seiner Kinder so wohl durch allen mögl. Diensteifer seines Berufs als durch

6
jährliche Opfer, mehr der Freygebigkeit als der Kargheit, sich immer

7
verbindlicher zu machen suchte, weil diese Mittel natürlicher weise auch Menschen,

8
die keine beruffene Heiligen sind gewinnen
um ihnen auch
v sich um das

9
Andenken
selbst
eines verstorbnen Freundes in so weit verdient machen,

10
daß man seinen Kindern wenigstens kein Herzeleid noch Unrecht anthut.

11
Alter v Unvermögenheit bewogen meinen Vater 176
6
4 die Altstädtsche

12
Badstube einem unserer nächsten Blutsfreunde abzutreten nebst dem

13
vornehmsten Theil seiner
Meubles
v Geräthschafften für einen
sehr
überaus

14
billigen Preis. Es gefiel Gott ersteren im
Sept.
1766. von der Welt zu

15
nehmen, unterdeßen ich als sein ältester Sohn mich in Curland aufhielt theils

16
meiner Gesundheit wegen theils aus Verlegenheit
hier
in meinem Vaterl.

17
unterzukommen, nachdem ich 2 Monate beym hiesigen
Magistrat
und ein

18
halb Jahr bey der CammerCanzeley freywillige Dienste gethan;

19
gegenwärtig aber bereits über 2 Jahr d
ie
er Stelle eines
Secretaire
-
Traducteur

20
bey der Hiesigen
Provincial Direction
vorstehe. Außer diesen Mühseeligkeiten

21
meines eignen Schicksals hat es der Vorsehung gefallen mich noch

22
empfindlicher dadurch zu beugen, daß mein jüngerer Bruder seit länger als 7 Jahren

23
in eine Melancholie versunken, die ihn gantz unthätig und zugl. unfähig

24
macht für sein eignes Bestes selbst zu sorgen. Ich habe mich daher wieder

25
meine Neigung entschließen müßen seit Michaelis 1767 meine eigene

26
Wirthschafft einzurichten, wo er bisher unter meiner Aufsicht v Pflege bis jetzo

27
gelebt, und nicht aufhöre se Wiederherstellung zu wünschen ohne selbige von

28
menschl. Hülfe oder Kunst erwarten zu können. Unsern leider!
notori
schen

29
Umständen zufolge habe nachdem
auseinandergesetzter
unsere Theilung

30
unter dem Beystand des HE Kirchenraths Buchholtz auseinandergesetzt

31
worden, meine Zuflucht zum HE Kriegsrath
Hindersin,
als
dirigir
enden

32
Bürgermeister v
Pupillari
genommen,
der
weil er außer das ein
Pathe

33
Taufzeuge meines kranken Bruders gewesen, um als
Curator
deßelben

34
constitui
rt zu werden. Ich bin aber mit dieser Anfrage immer so rund und kurz

35
abgewiesen worden, daß ich mich gefürcht habe ferner die Obrigkeit mit

36
einem Antrage zu behelligen,
den ich wirkl
der so ungleich aufgenommen

37
zu werden schien. Meine natürl. Blödigkeit, meine Unerfahrenheit in den

S. 453
Landesgesetzen und überhaupt in Rechtshändeln v Geschäften, denen ich

2
theils aus Geschmack theils aus Noth die glückliche Muße
der Dunkelheit

3
und Ruhe und Studierstube von Kindheit auf vorgezogen, endlich die

4
Verlegenheit meiner Umstände und vielleicht auch die Liebe meiner Grundsätze

5
v Vorurtheile bewogen mich diese gantze Sache der Führung des HE

6
Kirchenrath Buchholtz zu überlaßen, der auch alles in die Wege zu lenken suchte, daß

7
HE S
nach seinem
concerti
rten Entwurf ein
Protocol
aufgenommen, ich

8
und mein Bruder zur Bezahlung deßelben beym
HE
Secretair Ballasch

9
einem
Secretair
des
Magistrats
eingeladen und alles in gehöriger Form

10
bekräftigt wurde. Weil
sich
aber die gantze Kraft dieses
Instruments
auf

11
ein
besonderes Vertrauen
, das durch den
Concipient
en
illustri
rt worden,

12
beruhte, so überlaß ich es der Einsicht höherer Richter, in wie weit mein an

13
Gemüthskräften ziemlich
elabi
rter Bruder deßelben fähig ist, und bin

14
genöthigt zu versichern, daß das meinige nicht weiter geht,
als denn
in wie

15
fern ich durch Werke und nicht durch Worte dazu erweckt werde. Ohne

16
mich über die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit dieser gantzen Verfügung näher

17
auszulaßen, muß ich es bekennen, daß ich es freylich für eine Wohlthat

18
gehalten einen Geistl. der mein Lehrer und Beichtvater gewesen war und sich

19
der von einem verstorbenen Freunde aufgetragenen Geschäffte zur völligen

20
Zufriedenheit sr. Miterben entledigt hatte, statt eines
u
Unbekannten mir

21
als dem natürlichsten
Depositario
und
Curatori
vorgezogen zu sehen. Ich

22
habe mich dieser außerordentl. Verfügung eines
Depositarii
mit aller mögl.

23
Aufmerksamkeit unterworfen und ihn jederzeit in meinen Angelegenheiten

24
als meines Bruders seinen jederzeit zu Rath gezogen. Es fand sich

25
unterdeßen eine gerichtliche Handlung, wo die Gegenwart desjenigen auf deßen

26
Namen das
Capital
verschrieben war, unumgängl. erfordert wurde; mein

27
Bruder muste also persönlich erscheinen, und dieser Gang ist ihm und mir

28
und allen die daran Theil nahmen so sauer geworden, daß ich nicht umhin

29
konnte, die Unbequemlichkeiten solcher Vorfälle unserm HE.
Depositario

30
vorzustellen. Wir wurden daher einig diesem Uebel abzuhelfen und die noch

31
unterzubringende
Capitalien
solange auf Wechsel
auszustellen
biß sich eine

32
sichere Gelegenheit finden würde sie auf einmal
ingrossi
ren zu laßen, und

33
daß ich wegen der Verfallzeit die Wechselbriefe solange bey mir aufheben

34
könnte bis wir unsere Absicht erreicht hätten. In eben dieser Rücksicht hab

35
ich eine
Ingrossation
auf meinen Namen eintragen laßen und selbige

36
wirklich
deponi
rt, um dadurch für die Sicherheit meines Bruders zu sorgen und

37
ihn zugl. der beschwerl. Gänge zu überheben, besonders da er seit einem

S. 454
Jahre beynahe nach einem etwas gefährlichem
paroxysmo
nicht aus dem

2
Hause gekommen ist. Man hatte hiewieder nicht die geringste Einwendung.

3
Ja was noch mehr, der HE Kirchenrath
Buchholtz
besuchte uns den 23
May

4
in der Mittagsstunde, da ich einer kleinen Unpäßlichkeit wegen nicht hatte

5
ausgehen können v bestellte mich von freyen Stücken die übrigen
Obligationes

6
von ihm abzuholen, weil er mit so viel andern Papieren belästiget wäre.

7
Ich wuste nicht ob ich diese Anerbietung als ein Merkmal ss Vertrauens oder

8
etwanigen Mistrauens ansehen sollte; und erbot mich daher ihm diejenige

9
Wechselbriefe, welche ich solange in Verwahrung hätte, ihm gleichfalls zu

10
produci
ren; aber dieses wurde auch nicht angenommen. Endlich nahte sich

11
der 14
Junii
als der Verfall
termin
der letzten 1000 fl. die uns unser nächste

12
Blutsfreund schuldig war auf einen Wechsel, der
auf
zu meines Bruders

13
Antheil gehörte. Da wir aus Ehrerbietung gegen unsers seel. Vaters mündl.

14
letzten Willen 3
Legata
ihm v seiner Familie ausgezahlt hatten; da wir außer

15
dem ansehnl. Verlust bey Abtretung der
meubles
noch gutwillig den Abzug

16
von 20
pC
% wegen des damals
reduci
rten Geldes über uns nahmen, und

17
nicht die geringste Sicherheit für diesen Rest für uns sahen, anderer Umstände

18
nicht zu gedenken; war ich genöthigt diesen Wechsel zur Eintreibung deßelben

19
einem Freunde, dem Cammer
advocat
en
Hippel
abzutreten. Sobald dieser

20
nur die geringste Bewegung machte den Weg Rechtens zu ergreifen, ließ

21
ihn
HE. Kr. Rath Hindersin den 15
Jun.
entweder meinen Bruder oder

22
in Ermangelung sr. mich den andern Tag um 2 Uhr vor sich laden. Den

23
Morgen drauf ließ er HE
Advoc. Hippel
gleichfalls zu sich ruffen, dem er

24
versicherte, daß er selbst sowohl als HE Kirchenrath Buchholtz
Caution
für

25
diesen Wechsel stellten. Ersterer verfügte sich zu letzterm um seine
Genehm

26
Erklärung darüber zu vernehmen, der aber alles wiederrief und von keiner

27
Caution
das geringste wißen wollte sondern von andern Maasregeln sich

28
verlauten ließ, die man in dieser Sache nehmen würde. Ich hatte HE
Adv.

29
Hippel
aufgetragen, weil er des Morgens zum HE Kr. Hindersin gieng, daß

30
er mich entschuldigen möchte, weil es mir unmögl. wär denselben

31
Nachmittag zu erscheinen; aber HE Kr. Hindersin wiederrief gleichfalls die

32
Bestellung seines Aufwärters an mich, und ließ sich zugl. heraus, daß meinem

33
Bruder ein
Curator
sollte gesetzt werden, weil er vernommen daß ich über

34
4000 fl. an Abgebrandte von meines Brudern
Capitalien
ausgethan. Den

35
17 bezahlte HE Kirchenrath
Buchh.
seinen Gegenbesuch dem
Adv. Hippel
v.

36
wiederrief noch einmal des HE Kr R. Hindersin Wort von der
Caution,
zeigte

37
aber zugl. an daß die
Interessen
bey ihm fertig liegen, der
Adv. Hippel

S. 455
versprach den Montag darauf als den 19 abholen zu laßen. Ohngeachtet dieser

2
Verabredung und der halben Anzeige des Kirchr. Buchholtz als wenn er die

3
Interess
en
quasi
selbst bezahlte, erschien unser Vetter v
debitor
mit der

4
Gegenversicherung daß er selbige vielmehr dem HE Kirchenrath die
Interess
en

5
zugeschickt, und dieser ihm wiederum aufgetragen hatte selbige selbst

6
abzutragen. Weil aber wiederholter
Abmachung
Abrede zufolge nur 5 anstatt

7
6
pro C
% waren, trug
HE.
Advoc. Hippel
billiges Bedenken
sie
jene

8
anzunehmen. An statt der
Interessen,
die HE Kirchenrath Buchholtz
auf

9
sich
versichert, so wie HE Kr.
Hindersin
das
Capital,
erschien HE.

10
Advocatus Gunthel
den 21
h.
zwischen 11 und 12 Uhr mitten in meinen

11
überhäufften v im Angesicht des gantzen
Bureau
beyl.
Copia
einer Vollmacht

12
des
Magistrat,
kraft welcher er zum
Curatore constituirt
worden mit der

13
Aufgabe p und drung zugl. mit dem Ende dieser Woche von mir gehörig

14
instruirt
zu werden. In wie weit diese ungewöhnl.
promte
Ausfertigung

15
einer Vollmacht mit der
Cautions
Sache des HE Kr. R. v dirig. BürgerMstr.

16
Hindersin
p zusammenhängt, überlaße ich dem Urtheil höherer Richter.

17
Ich flehe E Hoch. Kgl.
Pupill Colleg.
um die gnädige Erlaubnis an mich

18
durch die
Exhibition
aller
Documente
so wohl über mein als ms Bruders

19
Vermögen
legitimi
ren zu können mit der
submisse
sten Anerbietung alle

20
Nachtheil der durch meine bisherige
Administratur
dem Vermögen

21
meines ohnedem armen Bruders sogl.
ex propriis
zu ersetzen, die
illegale
und

22
übereilte
Constitution
eines fremden
Curatoris
ex officio
im Fall meiner

23
gehörigen
Legitimation
aufzuheben und mich nicht nur zu dem
Curatorem

24
bonorum
meines Bruders
constitui
ren
zu laßen
sondern auch den

25
Kirchenrath
Buchholtz
zur
Extradition
seiner
in deposito
genommenen
Obligation
en

26
anzuhalten und zugl. zu einer Qvittung des von uns
gehörig
baar

27
ausgezahlten
Legats
anzuhalten und unterwerfe mich in allem den Gesetzen des

28
Königs ein völliges Genüge zu leisten, indem ich mich anheischig mache

29
meinen Bruder für die
Interess
en ss
Capital
s wie bisher brüderl. und reichl. zu

30
unterhalten ohne es an irgend etwas fehlen zu laßen was zu sr Pflege

31
Wartung v Handreichung nöthig seyn wird.

Ein weiterer, wohl früherer Entwurf, ebenfalls von Ende Juni 1769. Provenienz: Original verschollen. Letzter bekannter Aufbewahrungsort: Staats- und Universitätsbibliothek Königsberg, Msc. 2552 [Roths Hamanniana], II 86:

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Ich sehe mich gedrungen meine Umstände mit aller der

35
Freymüthigkeit unterzulegen, deren sich ein ehrlicher Mann zum Behuf der

S. 508
Gerechtigkeit und Wahrheit nicht schämen darf, wenn er ihr Schwert

2
und ihren Sch
utz
ild gegen die Eingriffe des geistl. und weltl. Arms

3
nöthig hat. Mein seel. Vater machte 1759 ein Testament worin er

4
seine
beide
Söhne zu
universal
Erben einsetzte ohne irgend einige

5
andere
Legata
als 100
fl.
an die Armen v 100 rth an den jetzigen

6
Kirchenrath
Buchholtz,
den er wie vor also auch nachher als seinen

7
Beichtvater und gewesenen Lehrer seiner Kinder so wohl durch allen mögl.

8
Diensteifer seines Berufs als durch jährliche Opfer mehr der

9
Freygebigkeit als Kargheit sich immer verbindlicher zu machen suchte, weil

10
diese Mittel
auch
nach dem Laufe der Natur auch solche Menschen

11
die keine beruffene Heiligen sind, gewinnen sich um das Andenken

12
eines verstorbenen Freundes in so weit wenigstens verdient zu machen,

13
daß man seinen Miterben kein Herzeleid noch Unrecht anthut. Alter

14
und Unvermögenheit bewogen unsern seel. Vater 1764. die

15
Altstädtische Badstube einem unserer nächsten Blutsfreunde nebst dem

16
vornehmsten Theil seiner
meubles
v Hausgeräthe um einen höchst

17
billigen Preis abzutreten. Es gefiel Gott erstern im Sept. 1766. zu sich

18
zu nehmen, unterdeßen ich als sein ältester Sohn mich in Curl.

19
aufhielt, theils meiner Gesundheit wegen theils aus Verlegenheit in

20
meinem Vaterlande unterzukommen, ohngeachtet ich 2 Monathe

21
beym hiesigen
Magistrat
und darauf ein halb Jahr bey der Cammer

22
Canzeley freywillige Dienste gethan, gegenwärtig aber bereits über

23
2 Jahre die Stelle eines
Secretaire-Traducteur
bey der
Provincial-

24
Direction
vorstehe. Außer diesen Mühseeligkeiten meines eigenen

25
Schicksals hat es der Vorsehung gefallen mich noch empfindlicher

26
dadurch zu beugen, daß mein jüngerer Bruder seit vielen Jahren in eine

27
Schwermuth versunken, die ihn gantz unthätig und zugl. unfähig

28
macht für sein eigenes Bestes selbst zu sorgen. Ich habe mich daher

29
wieder meine Neigung entschließen müßen seit Michaelis 1767. meine

30
eigene Wirtschaft einzurichten, wo mein Bruder bisher unter meiner

31
Aufsicht und Pflege bis jetzo gelebt, und niemals aufhören werde

32
seine Wiederherstellung zu wünschen ohne selbige von Menschl. Hülfe

33
noch Kunst erwarten zu können. Nachdem die Theilung unsers

34
väterl. Nachlasses unter dem Beystand des Kirchenraths Buchholtz

35
auseinandergesetzt worden, nahm ich sogl. meine Zuflucht zum

36
HE. Kriegsrath Hindersinn, als
dirigiren
den Bürger Meister und

S. 509
Pupillari,
der zugl. ein Taufzeuge meines Bruders gewesen war, und

2
ersuchte denselben als
Curator
des letzteren
constituirt
zu werden. Ich

3
bin aber mit dieser Anfrage immer so
dicta
torisch abgewiesen worden,

4
daß ich mich fürchte ferner die Obrigkeit mit einem Gesuch zu behelligen,

5
das so ungleich aufgenommen wurde. Meine natürl. Blödigkeit und

6
Unerfahrenheit in den Landesgesetzen, Rechtshändeln und öffentl.

7
Geschäften, denen ich theils aus Geschmack theils aus Noth die glückliche

8
Muße und Stille der Studierstube von Kindheit auf vorgezogen,

9
endlich die Verlegenheit meiner gantzen Lage und vielleicht auch die Liebe

10
einiger Grundsätze und Vorurtheile bewogen mich diese gantze Sache

11
der Führung des Kirchenraths Buchholtz zu überlaßen, der auch alles

12
in die Wege zu leiten suchte, daß nach seinem Entwurf ein
Protocol

13
im
Pupillen
-Amt aufgenommen, ich und mein Bruder zur Bejahung

14
deßelben bey einem
Secretair
des
Magistrats
eingeladen und alles in

15
gehöriger Form bekräftigt wurde. Weil aber die ganze Kraft dieses

16
Instruments
auf ein
besonderes Vertrauen
beruhte,
deßen mein

17
Bruder gar nicht fähig war
so überlaß ich es der Einsicht höherer

18
Richter, in weit man selbiges bey meinem an Gemüthskräften

19
ela
birten Bruder zum voraus setzen kann, und bin zugleich genöthigt

20
aufrichtig zu bekennen, daß das meinige nicht weiter geht als ich wiefern

21
ich durch Werke und nicht durch Worte dazu erweckt werde.

Provenienz

Druck ZH nach den unpublizierten Druckbogen von 1940. Original verschollen. Letzter bekannter Aufbewahrungsort: Staats- und Universitätsbibliothek Königsberg, Msc. 2552 [Roths Hamanniana], II 86.

Bisherige Drucke

ZH II 451–455, Nr. 362.

Textkritische Anmerkungen

Der Brieftext wurde anhand der überlieferten Quellen (vgl. Provenienz) kritisch geprüft. Notwendige Korrekturen gegenüber dem in ZH gedruckten Text wurden vorgenommen und sind vollständig annotiert. Die in den beiden Auflagen von ZH angehängten Korrekturvorschläge werden vollständig aufgelistet, werden aber nur dann im Text realisiert, sofern diese anhand überlieferter Quellen verifiziert werden konnten.
453/31
auszustellen
]
Geändert nach Druckbogen 1940; ZH:
auszustellen,
508/4
beide
]
Geändert nach Druckbogen 1940; ZH:
beiden