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Ew. Kgl.
Maj.
Allergnädigstem Befehl zu Folge vom 9
Sept. a. c.
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überreiche nicht nur eine wahrhafte Nachweisung von dem Vermögen meines
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Bruders sondern auch von dem meinigen um den boßhaften und
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verläumderischen Verdacht, als wenn ich von ersterem das Geringste veruntreuet,
7
desto gründlicher wiederlegen zu können. Aus de
m
r Beyl.
Factum
werden
8
Ew. Kgl.
Maj.
den wahren Grund meines mir bisher geschehenen Unrechts
9
und der daraus entstandenen Verwickelungen und Verlegenheiten, in denen
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mich noch biß jetzt befinde, zu ersehen geruhen.
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Was die Vorwürfe wegen der Aufsicht meines Bruders betrift, so ist es
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wahr, daß d
ie
erselbe den 17
Aug.
vorigen Jahrs, da man eben mit
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Einrichtung meiner gegenwärtigen Wohnung, die ich damals bezog, beschäftigt
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gewesen, zu einem höchst verwegenen Ausbruch geschritten. Ich kann es aber
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durch die glaubwürdigsten Zeugniße beweisen, daß ich es weder an Aertzten,
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Hülfsmitteln noch einem besondern Hüter habe ermangeln laßen, biß er
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von diesem außerordentl. und gantz unvermuthetem
Paroxysmo
hergestellt
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worden, und seit den 11
Sept. a. p.
habe eine ausdrückliche Wärterin blos für
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ihn gehalten, daß man also diesen einzigen Vorfall ausgenommen, der selbst
20
in locis publicis
nicht eben selten und durch alle menschl. Vorsicht nicht immer
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vermieden werden kann, nicht von dem geringsten abermaligen Ausbruch
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ein einziges Beyspiel anzuführen im Stande seyn wird. Alle die Umstände,
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welche
Magistratus
von seiner Verschließung, die in gewißen Fällen wohl
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nicht verargt werden kann, und von einem Zwange zur Einsamkeit einfließen
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läßt, sind offenbare Unrichtigkeiten, die sich auf nichts als
sinistre
26
Insinuationes
gründen, aber mich desto mehr befremden, da ich mich selbst des
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damaligen Vorfalls wegen bey dem Kriegsrath Hindersinn Raths erholt und ihm
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die Erklärung that, daß ich im Fall der nicht erfolgten Wiederherstellung
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meines Bruders
auf
zu einer öffentlichen Versorgung für ihn würde
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schreiten müßen, wovon man mich damals gleichwol abrieth, weil würklich seine
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Krankheit mehr in einer Art von
Stupor
besteht, der nur durch Veränderungen
32
seiner gewöhnlichen Lage
n
und eigensinnigen Unthätigkeit, auch oft am
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leichtesten durch einen „vernünftigen Umgang“
irriti
rt und erbittert wird.
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Außer der natürlichen Liebe die ich für meinen leiblichen Bruder hege und
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der zu Gefallen ich mehr als einmal mein beßeres Glück theils wirklich
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aufgeopfert theils dazu willig und bereit gewesen, werden Ew. Kgl.
Maj.
nach
S. 468
Höchstdero Ihnen beywohnenden Weisheit und Gerechtigkeit mir eine
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gründlichere und tiefere Kenntnis eines über 10 Jahr lang eingewurzelten Uebels,
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deßen Ursprung und Wachstum in der Nähe und Ferne beobachtet, leichter
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einräumen können als dem vom
Magistrat ex abrupto
und blos zu meiner
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Kränkung
constitui
rten
aufgedrungenen
Curator Advocat Gunthel,
der
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vermuthlich selbst so bescheiden seyn wird weder sich oder einem andern
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Fremden die Sorgfalt und unendliche Aufmerksamkeit zuzutrauen, womit
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ich mein eigen Wohl mit meines Bruders seinem Hand in Hand zu verknüpfen
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und in einer so viel möglich brüderlichen Harmonie, Einigkeit und
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Hausfrieden bisher zu erhalten gesucht, den gewißenhafte Obrigkeiten sich eben so sehr
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entblöden sollten zu unserm gemeinschaftl. offenbaren Schaden muthwillig
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zu beeinträchtigen als vor Ew. Kgl.
Maj.
Stuhl an statt in wahren
factis
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und in den Gesetzen gegründeter Berichte mit kahlen Ausflüchten und
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Winkelzügen zu erscheinen, wie aus dem beyl.
Facto
mit mehrerem erhellet.
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Wenn man mir die Treue, womit ich nicht nur meinen gegenwärtigen
16
Beruf abzuwarten suche, sondern selbst einen Monat bey der Cantzelley des
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Magistrat
und ein halbes Jahr bey der Kriegs- und
Domainen
Cammer
18
Canzeley freywillige Dienste zwar umsonst aber vielleicht nicht gantz umsonst
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gethan, gleichsam ins Gesicht wirft; so kann ich wenigstens auch meiner Seits
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pflichtmäßig
versichern
anzeigen, daß ich die Morgen- Mittags- und
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Abendstunden gewöhnlich in Gesellschaft meines Bruders zubringe, sehr selten außer
22
Hauses speise und so wenig öffentl. Häuser besuche als irgend einige
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Familienbekanntschaften unterhalte noch suche, meine wenige Freunde hingegen weder
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meinen Bruder von ihrer Achtsamkeit noch Umgange ausschlüßen. Uebrigens
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muß ich wundern, daß
Magistratus
gegenwärtig meinen Bruder als einen
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jungen Menschen begegnet, der durch die Vormundschaft des
Advocat
27
Gunthel
und
seine
deßen Vorschläge zum vernünftigen und geselligen Umgange
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vielleicht noch einmal erzogen und zu Recht gebracht werden könnte, da
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Magistratus
diesen jungen Menschen bereits selbst zur Erziehung der Jugend
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brauchen wollen, weil unser seel. Vater sich durch ein „mislungenes“
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Vertrauen überreden ließ diesen nicht mehr so gar jungen Menschen, der aus eben
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dem Grunde seiner gegenwärtigen Krankheit bereits
Ao
1760 einen sehr
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einträgl. und beqvemen Schuldienst in
Riga
hatte niederlegen müßen, durch eine
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mühsehlige Versorgung bey der Löbenichtschen Schule anstatt
35
auf
ge
zumunter
t
n noch tiefer in sein gegenwärtiges Elend ein
ge
zustürtz
t
en,
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nöthig fand
ohne daß E. Hochweiser
Magistrat
nöthig fand die damaligen
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notori
schen und wegen seines
Officii
das
Publicum
ungl. mehr
interessiren
den
S. 469
Ausbrüche seiner öffentl. Störung und gäntzl. Unfähigkeit zu einem
2
Schulamt, nicht eher, als biß es aufs ärgste gekommen war,
nöthig fand
in
3
Betracht zu ziehen, wie man mir gegenwärtig zur höchsten Ungebühr einen
4
einzigen bereits
vor
über Jahr und Tag
verfloß
vorgefallenen gantz
5
unvermutheten
Paroxysmum
zur Last legen will.
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Allen diesen in Wahrheit, Recht und Billigkeit gegründeten Umständen zur
7
Folge werden Ew. Kgl.
Maj.
in Gnaden geruhen den aus bloßen
privat
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Absichten mir bisher zugefügten Beeinträchtungen und Eingriffen E. Hiesigen
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Magistrats
und besonders BurgerMeisterl.
Pupillen-
Amts Einhalt zu thun,
10
mich in der von Gott und Rechts wegen zukommenden
Curatel
meines
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Bruders kräftigst zu bestätigen, anbey huldreichst zu befehlen daß ich die bisher
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zerstreut gewesene
Documenta
von den
Capitalien
meines Bruders gehörig
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einzuziehen und einem dazu von Ew. Kgl.
Maj.
Hochverordneten
Pupillen
14
Collegio
selbst zu bestimmenden
Foro competenti, produ
ciren und zur
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völligen Sicherheit meines Bruders so wol als meiner eigenen
depo
niren darf,
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damit alles in gehöriger Ordnung und
legalen
Richtigkeit gebracht werden
17
und ich nicht nur vor allen ferneren meiner edeln Zeit, Gemüthsruhe und
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selbst ehrl. Namen nachtheiligen Weitläuftigkeiten und
Chicanen
erschlichener
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Depositarien
und aufgedrungener
Curatoren
geborgen seyn, sondern auch
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unsern gemeinschaftl. Haushalter als ein treuer Verwalter von den Zinsen
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meines Bruders zu seiner bestmögl. Pflege, Wartung, und Erhaltung, mit
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dem Gewißen und Muth eines rechtschaffenen Mannes ungestört fortsetzen
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kann, für welche Landesväterliche Gnade Huld und
Protection
pp.
Provenienz
Druck ZH nach den unpublizierten Druckbogen von 1940. Original verschollen. Letzter bekannter Aufbewahrungsort: Staats- und Universitätsbibliothek Königsberg, Msc. 2552 [Roths Hamanniana], II 86.
Bisherige Drucke
ZH II 467–469, Nr. 366.