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HöchstzuEhrende Freundin und Gevatterin,
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Hiezu sind Sie gestern mündlich und schriftlich bestätigt worden, und Herr
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Pfarrer Stephani hat mir versprochen morgen als den 21 Nov. um 3 Uhr in
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meinem Hause die Taufhandlung zu verrichten. Da der gute Wille die beste
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That ist und meine kleine
Marianne Sophie
schon vor ihrer Geburt den
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Gottespfenning mütterlicher Vorsorge empfangen: so sind und bleiben Sie
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von Rechtswegen ihre erste Wohlthäterin, im Fall auch Ihre
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Gesundheitsumstände Sie verhindern sollten persönlich zu erscheinen. –
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Ohngeachtet ich in der Theorie aller häuslichen Uebel, die bey einer natürl.
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u bürgerl. Ehe unvermeidlich sind, ein Freymäurer bin: so sind doch blos
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Bewegungsgründe
, aber niemals Thaten, meine
Geheimniße
, und die
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einzige Apologie meiner Ausnahme vom Wandel väterlicher Weise.
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Der Mutter fehlt es an Schlaf, Kräften, diesem und jenem; das Kind ist
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auf Nahrung erpicht, und bekümmert sich weiter um die Welt nicht, als daß
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es selbige zuweilen mit ein paar großen Augen ansieht, – recht wie der Vater,
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der Ihnen die Hände küßt und einen guten Morgen wünscht als Ihr ewig
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verpflichteter Freund und Diener
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Johann Georg Hamann.
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Königsberg den 20. Nov. 78.
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Die Sechswöchnerin empfiehlt sich u wünscht Ihnen gute Gesundheit wie
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sich selbst. Henriettchen empfängt einen Gruß von Hänschen und Fritzchen
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von Lehnchen; denn Lieschen ist Haushälterin.
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Adresse mit rotem Lacksiegelrest:
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à Madame / Madame Courtan / née Toussaint
Provenienz
Druck ZH nach den unpublizierten Druckbogen von 1943. Original verschollen. Letzter bekannter Aufbewahrungsort: Staats- und Universitätsbibliothek Königsberg, Msc. 2552 [Roths Hamanniana], II 2.
Bisherige Drucke
Friedrich Roth (Hg.): Hamann’s Schriften. 8 Bde. Berlin, Leipzig 1821–1843, V 288 f.
ZH IV 29 f., Nr. 535.