501
350/19
Ew HochEdelgeb letztes
Billet
vom 25
pr.
habe erst den Abend drauf

20
erhalten und Ueberbringer deßelben hat nicht nur das verlangte Gartenschloß

21
sondern zugl. einige ledige Töpfe mitgenommen.

22
Den Blomschen Erben ist so wenig an ihrem eignen als ihres Nächsten

23
vsufructu
des zu meiner freyen Wohnung gehörigen Gartens gelegen

24
gewesen, daß sie zwar den 10 u 17
April p
Pflanzen u Gewächse haben

25
ausgraben u wegführen aber den Mist auf den Spargelbeeten bis in den May

26
liegen laßen und ein Nachbar sich über das Raupengeschmeiß erbarmen muste;

27
sondern unter diesem kahlen Feigenblatt ihrer Pflanzungen haben sie ein

28
dominium rectum
auf den privilegirten Grund und Boden
usurpi
rt,
das

29
Eigenthum desselben
dadurch
eine Art von Eigenthum oder ein
jus

30
alienandi
per fas et nefas
und
durch geheime
Partage-Tractaten
und
per fas

31
und
et nefas
zu erschleichen
geglaubt
, und den unschuldigen armen

32
Nachfolger des seel.
Testatoris
zu schmälern u zu kränken geglaubt.

33
Ohngeachtet der
Nach beliebig vollbrachten
Licitation
en u
Demolition
en

S. 351
auf meinem Gehöft u Gartenplatz hab ich mir die Freyheit genommen den

2
1 May der Wittwe meines
Antecessoris
20
6
rth anzubieten, weil die

3
Storch
schen Erben mit dieser Summe haben für lieb nehmen
Ohngeachtet

4
der
Blom
sche Garten den 3 May eines feyerl. Besuchs gewürdigt wurde,

5
erhielt ich erst den 7 May durch eine
Ohngeachtet dieses Geld von dem

6
gedachten
dato
an als ein freywilliges Opfer meiner Denkungsart
deponi
rt

7
worden: so wurde zwar mein Gehöfte den 3 May eines feyerl. Durchgangs

8
gewürdigt aber ich
erhielt
habe keine Antwort erhalten als den 7 May durch

9
eine Dienstbotin den trocknen Bescheid, daß die
Blom
schen Erben aus Berlin

10
auch nichts erhalten hätten. Weil es eben der heil. Abend zum

11
Himmelfahrtsfest war; so war mir wirklich

12
Da meine den 1 May freywill geschehene An nach beliebig vollzognen

13
Licitatione
n u
Demolition
en
Nach beliebig
vollzognen
auf meinem

14
Gehöfte so wohl als dem dazu gehörigen Gartenplatze vollzognen
Licitation
en

15
u
Demolition
en habe ich den 1 May mich freywillig erboten der Wittwe

16
meines
Antecessoris
die 20 rth welche die
Storch
sche Erben empfangen zu

17
ersetzen ohne die geringste eigennützige Rücksicht auf eine Vergütung meines

18
Nachfolgers; bin aber keiner Antwort gewürdigt
worden
und den 12 May

19
von neuen

20
Um den aus meiner Antwort auf Dero erstes
Billet
vom 9
pr.
gezognen

21
übereilten Schluß,
daß ich ein Genüge finde
und den
mir von einem der

22
Verdacht der
Blom
schen Erben
gemachten Vorwurf,
kurz thätlich
kurz

23
zu widerlegen daß ich ein Genüge
gefunden
finde mir ihre Pflanzen u

24
Bäume zu Nutze zu machen,
also
u. zu erndten wo ich nicht gesäet habe,

25
wie sie ein Genüge gefunden,
nur wegen
unter dem Vorwand ihren

26
Pflanzungen
ein gänzl
ein
dominium directum
auf dem königl. Grund u Boden

27
zu
vsurpir
en und
mich
von dem
vsufructu
dominio vtili
deßelben

28
gänzlich
durch ihre Eingriffe in meine Rechte gänzl. auszuschlüßen, sondern auch

29
ein
ius alienandi
Sequestration
nicht nur zu
sequestri
ren sondern auch

30
ein
ius alienandi
sich
anzumaaßen
per fas et nefas
zu
acqui
riren: habe ich

31
nicht ermangeln wollen Ew HochEdelgeb. nochmals zu versichern, daß ich

32
aus Gründen der Vernunft und Erfahrung
auf das wie auf die Ehre eines

33
diesjährigen
gänzl. entschloßen weder ein
Vsufructuarius
der
Blom
schen

34
Erben
Verzicht thue u ihrer von den Raupen
praeoccupi
rten zu seyn den

35
förmlichsten Verzicht thue
noch ein Würgengel der auf ihren Pflanzungen

36
und Bäumen herrschenden Raupen zu seyn.
Wenn die mir gemachte Dro

37
und den mir
überlaßnen diesjährigen
fructum
wie die mir geleistete

S. 352
Guarantie
für nichts beßer als juristische Versuchungen ansehen kann.

2
Sollten die mir zugedachte Drohungen und Landesgesetzen gemäße
Mesures
nicht

3
binnen der mir ertheilten Henkerfrist
eben so wenig zu ihrer Reise gelangen:

4
so wünsche ich wenigstens während der mir ertheilten Henkersfrist eine

5
ebensogroße Kluft zwischen mir u den
Blom
schen Erben befestigen zu können als

6
nach dem heutigen Sontags Evangelio zwi
zwischen dem reichen Mann

7
und armen Lazarus,
gemäß dem heutigen Sontags Evangelio. Weil ich

8
Außer den begehrten Grundsteinen ersuche Ew. HochEdelgeb zugl. dafür

9
zu sorgen, daß ein großer Kasten nicht länger mir auf meiner Luchte im Wege

10
steht und die Blomschen Bänke
gleichfalls aus dem Storchschen Wäldchen,

11
für das geräumt werden
nebst den noch übrigen ledigen Töpfen abgeholt

12
werden.

13
(1. Juni)

Zwei Entwürfe. Provenienz: Originale verschollen. Letzter bekannter Aufbewahrungsort: Staats- und Universitätsbibliothek Königsberg, Msc. 2552 [Roths Hamanniana], II 90:

441/26
Entwurf 1

27
Ew. HochEdelgeb Billet vom 25.
pr.
habe den Abend darauf

28
erhalten; und Ueberbringer deßelben hat nicht nur das Gartenschlos

29
empfangen sondern zugl. einige ledige Töpfe mitgenommen.

30
Da ich ebenso unwißend im Stein- als Citronen Handel bin und

31
mich um die Hocuspocuskünste Stein u Holtz
zu
in Brodt zu

32
verwandeln niemals: so habe eingezogenen Nachrichten zu folge

33
vernommen daß

34
Da ich ebenso unwißend im Stein- als Citronen Handel bin und

35
mich um die Hocuspocuskünste Stein u Holtz in Brodt zu

S. 442
verwandeln wenig bekümmere:
werde
so
habe ich
ist mir gesagt worden,

2
daß diejenige Steine so mit einer Bestimmung ankommen, den

3
Zollgefällen
und
unterworfen sind, welche aber wie bloßer Ballast

4
ausgeloost werden, zollfrey und unentgeltlich
vor den Königl.
Licent

5
Officianten
passi
ren. Da ich also nicht wißen kann, ob mein

6
Vorgänger für selbige etwas mehr als die Kleinigkeit des Fuhrlohns vom

7
Ufer bis in seine Wohnung bezahlt, und ob er selbige zur

8
Ausbeßerung des königl. Grundes u Bodens

9
Ew HochEdelgeboren
letztes
drittes
Billet
vom 25
pr.
habe den

10
Abend darauf erhalten und Ueberbringer deßelben hat nicht nur das

11
verlangte Gartenschloß empfangen sondern zugl. einige ledige Töpfe

12
mitgenommen.

13
Die
Blom
schen Erben
haben
seit Ostern sich wegen ihrer Bäume u

14
Gewächse ein völliges
dominium directum
des königl. Grundes und

15
Bodens angemaaßt und in meinem Gehöfte geschaltet u gewaltet sich

16
zieml. übermüthig einen Durchgang durch selbigen erlaubt, als wenn

17
ich selbige wirklich als meine hohe Lehnsherrschaft anzusehen hätte,

18
ohne sich um
den
vsumfructum
ihn noch
um
ihres Nächstens

19
vsum fructum
zu bekümmern; weil sie nichts darinn gethan als daß

20
den 10 u 17
April
Bäume u 3
May pr.
Pflanzungen ausgenommen

21
worden. Diese Sorglosigkeit der Blomschen für den
vsumfructum

22
des
ihres
praesumtiven
Gartens ist so weit gegangen, daß ein

23
barm
menschenfreundl. Nachbar die Barmherzigkeit
ich weiß n

24
bezeigen muste das darinn überhandgenommene Raupengeschmeiß,

25
ich weiß nicht auf
selbeige
weßen Kosten,
zur
nothdürftig

26
ausrotten zu laßen, –

27
Da ich den 7
April
auf der Hiesigen
Prov. Direction
hatte

28
vernehmen müßen, dass die
Blom
schen Erben nach Berlin gegangen wären:

29
so
glaubte
hielte ich für anständiger den Erfolg dieses Schrittes

30
abzuwarten
als
und ein blos leidender Zuschauer zu bleiben, bis

31
zum 1 May, da ich die Fr.
Licent
räthin nicht nur ersuchte mir eine

32
Abschrift des
erg. eingegan
höheren Spruchs mitzutheilen, kraft

33
deßen die
Blom
schen Erben mir den gänzl.
vsumfructum
des zu

34
meiner königl. freyen Wohnung gehörigen Platzes wegen einiger

35
darauf befindl. Bäume u Gewächse,
entziehen wollten
die damals

36
weder Blüthen noch Früchte trugen, entzogen hatten, sondern ich erbot

S. 443
sich zu
mich zugl. nach geschehen
Demolitionen Licitatioen u

2
Exstirpationen
die
Summe
von 60
fl.
womit sich die
Storch
schen Erben


3
Entwurf 2


4
1. Juni 77.

5
Ew. HochEdelgeboren letztes
Billet
vom 25
praet.
habe erst den

6
Abend drauf erhalten und Ueberbringer deßelben hat nicht nur

7
das verlangte Gartenschloß sondern zugl. einige ledige Töpfe

8
mitgenommen.

9
Das beleidigende Verfahren der
Blom
schen Erben gegen den

10
Nachfolger
ihres Gebers
des
Testatoris
übergehe aus Gründen der

11
Vernunft und Erfahrung mit Stillschweigen. Wenn ihnen das

12
geringste an den Pflanzen und Gewächsen gelegen gewesen wäre, so

13
würde der Mist auf den Spargelbeeten nicht bis zum 9 May liegen

14
geblieben seyn und einer meiner Nachbaren nicht nöthig gehabt

15
haben sich des Raupengeschmeißes anzunehmen.
Ohne an ihren

16
eigenen
vsumfructum
noch Ihres Nächsten zu denken, haben Sie

17
Die
Blom
schen Erben haben Zeit genug gehabt bis zum May so gut

18
Licitatio
nen im Garten als auf dem Gehöfte anzustellen, so wie sie

19
wirkl. den 10 u 17
April
Gewächse und Bäume haben ausgraben,

20
ohne an ihren eignen
vsumfructum
noch ihres u seinen Nächsten

21
vsumfructum
zu denken
gedacht zu haben; weil ihre Absicht

22
gewesen und noch seyn soll, mich und den gänzl. Genuß des
ganzen

23
zu meiner königl. Frey Wohnung gehörigen Platzes zu bringen und

24
unter dem Vorwand ihrer Gewächse u Pflanzungen, die damals

25
weder Blüthen noch Früchte trugen, ein völliges
dominium directum

26
über den Grund und Boden
usurpi
ren, und selbigen zu meinem

27
Nachtheil zu vermiethen oder
gänzl.
gar zu
alieni
ren gesucht
en
,

28
auch bereits von politischen Köpfen
Partage Tractate
geschmiedet

29
worden seyn sollen, die blos auf die
Confirmation
ein

30
Den Blomschen Erben ist biß zum 9 May so wenig an den

31
Pflanzen u Gewächsen, diejenige ausgenommen welche man den 10 u

32
17
April
ausgraben laßen, so wenig gelegen daß der Mist auf den

33
Spargelbeeten immer liegen geblieben u ein Nachbar genöthigt

34
worden sich des über Hand nehmenden Raupengeschmeißes zu erbarmen.

S. 444
So bald ich aber
Hieraus
ist
erhellt,
ziemlich
daß selbige weder

2
an ihren eignen
vsumfr
noch ihres Nächstens
vsumfructum
das

3
geringste
gelegen
gedacht haben, sondern ihre Absicht blos darauf

4
gegangen sich ein
dominium rectum
auf den Grund u Boden

5
anzumaaßen
mich von dem Hemd
vsufructu
deßelben ganzl.

6
auszuschließen und selbige lieber Fremden als dem rechtmäßigen

7
Nachfolger des
Testatoris
lieber um selbigen wie man sagt zu
alieni
ren,

8
und
mit selbigem wie mit ihrem Eigenthum umzugehen, und ein

9
ius alienandi par fas et nefas
zu
acqui
riren dadurch dem armen u

10
unschuldigen Nachfolger
des
seel.
Testatoris
zu
nach Herzenslust

11
zu schmälern u zu kränken
, und durch ihre eigene
vsurpation

12
Nachdem ich dem Gräuel der Verwüstung in meinem Gehöfte u

13
Garten den ganzen April gedultig zugesehen hat
te
, hielt ich es für

14
nöthig
mich mit
den 1 May bey der Wittwe meines Vorgängers
um

15
den wie
mich nach einem höheren Grund eines so
ungemachten

16
ungleichen unb
illegal
en Verfahrens zu erkundigen als meine

17
Vernunft u Erfahrung zu finden fähig und ihr zugl. nach
geschehener

18
Sache
beliebig vollbrachten
That
Licitation
en u
Demolition
en

19
60
fl.
als diejenige Summe anzubieten, welche die Storchschen Erben

20
re verâ
erhalten haben sollen. Ohngeachtet dieses Geld zu diesem

21
Behuf von dem gedachten
Dato
an fertig gelegen, als ein freywilliges

22
Opfer meiner Denkungsart; wurde
ich doch keiner Antwort
zwar

23
der B
lom
sche Garten den 3 May eines feyerl. Besuchs gewürdigt,

24
aber ich keiner Antwort sondern erhielte den 7 May den zwar

25
mündl. aber für mich
desto
tröstl. Bescheid daß die Erben keinen

26
Bescheid aus Berlin erhalten hätten.

Provenienz

Druck ZH nach den unpublizierten Druckbogen von 1943. Original verschollen. Letzter bekannter Aufbewahrungsort: Staats- und Universitätsbibliothek Königsberg, Msc. 2552 [Roths Hamanniana], II 90.

Bisherige Drucke

ZH III 350–352, Nr. 501.