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Zu dem Posten den ich durch
Dero
Gewogenheit der
Gn. Adm.
erhalten
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gehört eine freye Wohnung, ohne welche ich nicht im geringsten verbeßert
S. 330
worden. Zu dieser Wohnung gehört ein Garten der
so
damit verbunden ist,
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daß selbige nicht zwey Besitzer leiden können.
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Man entzieht mir den Garten und treibt es soweit daß die Wittwe den
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Schlüßel an sich behält und
als
actus dominii exerci
rt. Ich habe es
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nachgegeben, daß sie Mistbeete und Blumenstücke und
was
sonst herausgenommen
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werden kann, herausgenommen hat, weil sie vorgegeben, daß ihr verstorbener
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Mann diese
Anlagen
Versicherungen gemacht.
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Der Boden ist königlich und
existi
rt kein anderer
titulus possessionis
als
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daß es eine
Pertinens
von
Hau
dem mir angewiesenen königl. Hause ist.
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Dies ist die wahre Lage der Sache, woraus ich nichts natürlicher schlüßen
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kann als daß mir in Ansehung des Gartens eben das Recht zusteht, das ich
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zum Hause habe.
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Ich
Der einzige Einwand der Wittwe besteht darinn, daß ihr Mann
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seinem
Antecessori
gethan
eine Vergütung gethan hat. Ich habe um eine
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königl.
Direction
nicht ohne Noth zu behelligen mich zu dem
Quanto
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verpflichtet was
Blom
gegeben und so viel ich erfahren können besteht selbiges in
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20 rth. Sie hingegen hat es für gut gefunden eine Forderung von 326 rth
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wie ich im stande bin durch ihre
original Billete
zu belegen an mich deshalb
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zu machen, wodurch ich alles bezahlen würde was
Blom
nach seinem
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Geschmack für gut befunden hat in seinem Garten anzubringen. Dies bewegt
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mich auch mein Versprechen in Ansehung der 20 rth zurück zu nehmen die
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ohnehin nur blos auf meinem Willen beruhte.
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Ich bitte eine königl.
Adm.
mich bey meinem Rechte zu schützen und
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mich in den völligen Besitz dieses
Haus
pertinent
ze
Gartens zu setzen in
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den man ohne mein Gehöfte zu
passi
ren nicht einkommen kann da es eine
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Sache des Königs ist und die Stelle so mir anvertraut worden durch dergl.
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Schmälerungen sehr zurück gesetzt werden würde.
Provenienz
Druck ZH nach den unpublizierten Druckbogen von 1943. Original verschollen. Letzter bekannter Aufbewahrungsort: Staats- und Universitätsbibliothek Königsberg, Msc. 2552 [Roths Hamanniana], II 90.
Bisherige Drucke
ZH III 329 f., Nr. 492.